Klaus von Bismarck schrieb in „Die Zeit“:
„Der sozialpolitische Teil des „Memorandums der Acht“ hat mit folgenden Feststellungen Ärgernis erregt:
„Statt einen umfassenden sozialpolitischen Plan aufzustellen und entschlossen auch gegen Widerstände zu verwirklichen, ist die Regierung immer wieder in eine Sozialpolitik der planlosen Wahlgeschenke abgeglitten. Vor der Aufgabe einer Sozialversicherungsreform ist sie zurückgewichen; die Behandlung der Krankenversicherung war ein böses Beispiel kurzsichtigen taktischen Verhaltens.“
… Sozialreform im weitesten Sinne wurde von allen Parteien als Gesellschaftsreform verstanden, im engeren Sinne als Neuordnung des öffentlichen Renten- und Unterstützungswesens, im engsten Sinne als Neufassung des Rechts der Sozialversicherung. Gehen wir zunächst von dieser engsten Auslegung aus: Das Recht der Sozialversicherung setzt sich aus Tausenden von Paragraphen zusammen. Die Reichsversicherungsordnung ist ein Buch der Geheimwissenschaft geworden, das selbst der Fachmann nicht mehr in allen Einzelheiten beherrscht. Die Versicherten, für die das Recht geschaffen wurde, finden sich darin beim besten Willen nicht zurecht. Es kommt hinzu, dass sich die Bevölkerung noch einer Fülle von anderen Sozialgesetzen gegenübersieht, die zum Teil für gleiche Tatbestände wie die Sozialversicherung Vorsorge treffen und Leistungen zusagen. Damit ist das Sozialrecht – ein Recht des Volkes – zu einem Irrgarten geworden, in dem sich nur noch die Spezialisten mühsam bewegen: Verwaltungsjuristen, Rentenberater und Sozialrichter.“
Wenn Sie nicht bereits der Umstand irritierte, dass Klaus von Bismarck bereits 1997 verstarb, wird spätestens bei der“ Reichsversicherungsordnung“ aufgefallen sein, dass dieser Auszug aus dem“ Memorandum der Acht“ nicht aus jüngster Zeit datiert.
Der Artikel stammt vom 06.04.1962.
Gleichwohl hat der Artikel des Klaus von Bismarck in „Die Zeit“ nichts an Aktualität eingebüßt. Obwohl 13 Jahre später – ab dem Jahr 1975 – damit begonnen wurde, die Reichsversicherungsordnung (RVO) sukzessive in die 12 Sozialgesetzbücher (SGB) umzuwandeln, handelt es sich auch weiterhin um einen Irrgarten, in dem sich nur Spezialisten mühsam bewegen – Verwaltungsjuristen, Rentenberater und Sozialrichter.
Geändert hat sich jedoch Folgendes:
Im „Memorandum der Acht“ (“ Tübinger Memorandum“) haben sich, neben Klaus von Bismarck, so honorige Persönlichkeiten, wie Prof. Carl-Friedrich von Weizsäcker, Prof. Werner Heisenberg, Prof. Ludwig Raiser und Dr. Joachim Beckmann zu sozial- und rentenpolitischen Themen geäußert.
Heute und schon bei vorherigen Bundesregierungen kommt die Kritik an der Sozial- und Rentenpolitik ebenfalls überwiegend von bestimmten Professoren, die jedoch oftmals in verschiedenen Ausformungen mit der privaten Versicherungswirtschaft verquickt sind. Eine unabhängige Betrachtungsweise, die sicher auch von Ihnen gewünscht und gesucht wird, findet eher mein Gefallen. Rentenberater geben unabhängig Beratung.