… was kostet bei Ihnen eine Prüfung?
Eine berechtigte Frage, die regelmäßig an uns gerichtet wird. Hierzu gäbe es folgende mögliche Antworten:
Das kostet so circa zwischen 30,00 – 550,00 € netto, wahrscheinlich aber eher 175,00 – 300,00 € netto.
Hierzu haben wir den 1.867-seitigen Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aufgeschlagen, um dort als Vergütung die
VV 2102 – Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten – im Umfang von 30 – 320 € bzw. die
VV 2103 – Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden – im Umfang von 50 – 550 €
ausfindig zu machen.
Von welcher Gebührenhöhe letztendlich auszugehen ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, grundsätzlich ist jedoch von der sogenannten Mittelgebühr auszugehen, die beim VV 2102 175 € und beim VV 2103 300 € betragen.
Das machen wir für 250,00 € netto.
(Hierbei hoffen wir, einen guten Wert getroffen zu haben)
Lassen Sie uns einen Besprechungstermin vereinbaren, den wir als Erstberatung mit 120,00 € netto abrechnen
In diesem Termin haben wir die Möglichkeit mit Ihnen den Bescheid ausführlich zu besprechen. Wie sollte ohne den Dialog mit Ihnen festgestellt werden, ob die gewährte Rentenart für Sie die Günstigste ist, ob die gespeicherte Hochschulausbildung vielleicht doch eine (besser bewertete) Fachschulzeit war, ob die ersten Jahre Ihrer Berufstätigkeit evtl. als Zeit der beruflichen Ausbildung zu werten sind usw.? In dieser Besprechungsstunde lassen sich ganz überwiegend alle Fragen klären. Gleichzeitig können wir Ihnen sagen, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hätte und um welche finanziellen Größen es hierbei ginge. Diese Erstberatung wird mit einer Vergütungsvereinbarung über 120 €/netto abgerechnet.
Sollten im Bescheid Beanstandungen gefunden werden und es geht anschließend in ein Widerspruchsverfahren, werden unsere Gebühren allein nach dem Zeitaufwand in Ihrer Angelegenheit abgerechnet. Aufgrund unserer Erfahrung können wir schon zu Beginn des Verfahrens eine ungefähre Einschätzung und evtl. Deckelung der Gebühren vornehmen.