So lautet eine Pressemeldung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, verbreitet über das Portal www.ihre-vorsoge-de. Auf diesem Portal und anderswo berät die DRV nicht nur kostenlos, sondern bisweilen auch umsonst.
Tolle Meldung, habe ich etwas verpasst? dachte ich mir und klickte sofort auf den Link. Es erscheint ein sehr seriös dreinschauender Herr mit Brille, Anzug, Bart und folgendem Text:
[frame bgcolor=“#dfe9f2″ version=“light“]Laatzen (drv). Viele Honorarkräfte an niedersächsischen Schulen werden demnächst ein Plus auf ihrem Rentenkonto haben: Wer dort ab 2007 tatsächlich abhängig beschäftigt gewesen ist, bekommt nachträglich Beiträge gutgeschrieben. Dafür hatte sich die Deutsche Rentenversicherung eingesetzt. Nach einer Vereinbarung mit dem Niedersächsischen Kultusministerium gilt jetzt für alle Seiten Rechtssicherheit. Dies teilten jetzt die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.[/frame]
Dass für abhängig Beschäftigte Beiträge u.a. zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen, ist ja nichts Neues. Dafür braucht sich die DRV nicht „einsetzen“, es gibt sogar eine gesetzliche Vorschrift ganz am Anfang des SGB VI (§ 1 Satz 1, Nr. 1). Wieso soll es (erst) jetzt „Rechtssicherheit“ geben? Die Vorschrift ist (inhaltlich) über 100 Jahre alt? Lesen wir weiter:
[frame bgcolor=“#dfe9f2″ version=“light“]Waren die Honorarkräfte in den Schulen – wie vertraglich vereinbart – selbstständig? Oder sind sie als weisungsgebundene Arbeitnehmer beschäftigt gewesen? Diese Frage klärt die Deutsche Rentenversicherung nun in jedem Einzelfall. Mehr als 14.000 Betroffene sind inzwischen angeschrieben und zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen befragt worden. 75 Prozent haben bereits geantwortet.[/frame]
Ja, selbständig oder abhängig beschäftigt, das ist immer die große Frage, aber wo ist die versprochene Rechtssicherheit? Ach so, die gibt es noch gar nicht, sondern es wird jetzt jeder der 14.000 Lehrer im Einzelfall überprüft. Woher hat die DRV eigentlich die Daten, um die 14.000 Lehrer anzuschreiben? Warum haben 3.400 bisher noch nicht geantwortet, wenn hier so tolle Geschenke verteilt werden sollen?
[frame bgcolor=“#dfe9f2″ version=“light“]Für diejenigen, die abhängig beschäftigt waren, wird das Land Niedersachsen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Mit Säumniszuschlägen könnte die Deutsche Rentenversicherung am Ende bis zu zwölf Millionen Euro erhalten. Anschließend werden die an die Honorarkräfte gezahlten Entgelte in ihrem Rentenkonto verbucht.[/frame]
Auch hier: Wo ist hier die Neuigkeit oder tolle Regelung? Es ist doch selbstverständlich, dass bei Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses, Beiträge vom Arbeitgeber nachgezahlt werden müssen. Die Frage ist doch vielmehr:
Was passiert mit den Lehrern, deren Tätigkeit nicht als abhängige Beschäftigung gewertet werden kann?
Richtig! Diese Lehrer sind auch in ihrer Selbständigkeit versicherungspflichtig (§ 2 Nr.1 SGB VI). Sie dürfen die Beiträge allein in voller Höhe zahlen – rückwirkend. Komisch das die Meldung hierzu kein Wort enthält.
[frame bgcolor=“#dfe9f2″ version=“light“]Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung haben sich die Beteiligten darauf verständigt, dass die bisher eingereichten Klagen beim Sozialgericht Hannover zurückgenommen werden und auf weitere Rechtsmittel verzichtet wird. Im Gegenzug prüft die Deutsche Rentenversicherung die strittigen Fälle erneut. Bis Ende 2014 soll das gesamte Verfahren abgeschlossen sein. Außerdem hat sich die Rentenversicherung bereit erklärt, das Kultusministerium und die Schulbehörden umfassend zu beraten. Damit können schulische Hilfskräfte künftig sicher sein, dass es bei ihrer Sozialversicherung keine Unsicherheiten mehr geben wird.[/frame]
Was für eine Vereinbarung wurde hier geschlossen? Dass das Sozialversicherungsrecht ganz normal Anwendung findet oder das die Daten aller selbständigen Honorarlehrkräfte in Niedersachsen an die DRV – zwecks Überprüfung – weitergeleitet wurden? Wo ist hier die Rechtsgrundlage? Die Post der DRV an die Lehrer dürfte nicht in jedem Fall für Verzückung sorgen, insbesondere dann nicht, wenn Beiträge von 15.000 € und mehr nachgefordert werden.
Bei der Beantwortung der DRV-Post ist rechtlicher Beistand dringend zu empfehlen!