Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI ist von der Versicherungspflicht (in der gesetzlichen Rentenversicherung) befreit …
Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (berufsständische Versorgungseinrichtung) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer sind, wenn
a) am jeweiligen Ort der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für ihre Berufsgruppe bereits vor dem 1. Januar 1995 eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der berufsständischen Kammer bestanden hat,
b) für sie nach näherer Maßgabe der Satzung einkommensbezogene Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze zur berufsständischen Versorgungseinrichtung zu zahlen sind und
c) aufgrund dieser Beiträge Leistungen für den Fall verminderter Erwerbsfähigkeit und des Alters sowie für Hinterbliebene erbracht und angepasst werden, wobei auch die finanzielle Lage der berufsständischen Versorgungseinrichtung zu berücksichtigen ist,
Die verkammerten Berufe, wie bspw. Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Apotheker und andere mehr, können sich danach durch ihre Mitgliedschaft in den Berufsständischen Versorgungswerken von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das kann auch, vor dem Hintergrund der attraktiveren Leistungen der alternativen Versorgungswerke, durchaus vorteilhaft sein. Manchmal stellt sich auch die Frage, in welchem dieser Versorgungswerke man am besten aufgehoben ist. Denn die berufsständischen Versorgungswerke sind üblicherweise kammerbezogen und föderal auf das jeweilige Bundesland organisiert. Siehe https://www.abv.de/nach-bundeslaendern.html
Das Leistungsrecht ist üblicherweise satzungsbezogen und kapitalgedeckt – also unter versicherungsmathematischen Bedingungen – organisiert.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, hier den Durchblick zu behalten und die richtigen Entscheidung zu treffen oder Schlussfolgerungen aus den Ihnen vorliegenden Auskünften zu ziehen.