Im Laufe einer Beratung oder eines Verfahrens kommt regelmäßig von meinen Mandanten die Aussage:
Ich wusste gar nicht, dass es sie gibt.
Mit „sie“ bin nicht ich persönlich, sondern der Berufsstand Rentenberater gemeint. Warum ist das so?
Fast jeder vermutet hinter dem Begriff Rentenberater oder Rentenberatung ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Tatsächlich handelt es sich bei diesen Personen jedoch nicht um Rentenberater, sondern sogenannte Versichertenberater (früher Versichertenälteste), die auch tatsächlich Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sind. Diese können z.B. beim Ausfüllen von Vordrucken behilflich sein. Sie sind ihrem Dienstherren, der Deutschen Rentenversicherung, verpflichtet.
Unabhängig sind hingegen Personen, die Rechtsberatung ausüben dürfen. Dies sind zum einen die Rechtsanwälte, die in allen Rechtsbereichen vertreten dürfen (Agrar-, Arbeits-, Bank- und Kapitalmarkt-, Bau- und Architekten-, Erb-, Familien-, Handels- und Gesellschafts-, Informationsrechttechnologie-, Insolvenz-, Medizin-, Wohn- und Wohneigentums-, Sozial-, Steuer-, Straf-, Transport- und Speditions-, Urheber- und Medien-, Verkehrs-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz etc.), zum anderen die Steuerberater, deren Rechtsberatungsbefugnis auf das Steuerrecht beschränkt ist.
Bei den nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassenen Rentenberatern erstreckt sich die Rechtsberatungsbefugnis ausschließlich auf das Sozialrecht (exklusive Arbeitslosenrecht).
Diese spezialisierte Tätigkeit schlägt sich auch zahlenmäßig nieder. Während zum 01.01.2012 insgesamt 158.426 Rechtsanwälte und 88.329 Steuerberater (Stand 01.01.2011) in Deutschland zugelassen waren, verzeichnet das Rechtsdienstleistungsregister bundesweit lediglich 715 Zulassungen für den Bereich Rentenberatung.
Diese kleine Gruppe beschäftigt sich ausschließlich mit dem Recht der Sozialgesetzbücher und nimmt selbst in diesem Fachgebiet noch eine weitere Spezialisierung vor.
Abgesehen von der Unterscheidung der Bereiche des
Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungsrechts
unterhält der Bundesverband der Rentenberater e.V. spezielle Facharbeitsgruppen, die sich wiederum einer ganz bestimmten Problematik widmen. Dies sind insbesondere die Bereiche Versorgungsausgleich, betriebliche Altersversorgung, „Ost-Rentenrecht“ und Status-/Beitragsverfahren.
Die besonderen Entwicklungen in diesen Rechtsgebieten werden in regelmäßigem Turnus von den Kollegen in den Facharbeitsgruppen besprochen. Dies ergänzend zu den Tagungen und Seminaren der 7 Regionalgruppen des Bundesverbandes.
Nur so kann zum Wohle unserer Mandantschaft eine höchstmögliche Beratungs- und Vertretungsqualität in der schnelllebigen Welt des Sozialrechts gewährleistet werden. Die übersichtliche Anzahl der registrierten Rentenberater („jeder kennt jeden“) gewährt einen fachlichen und kollegialen Austausch von Informationen und Rechtsentwicklungen untereinander.
Ständige Fortbildung, unabhängige Rechtsberatung und die Bindung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfordern selbstverständlich eine adäquate Honorierung und schließen eine Konkurrenz mit den von gesetzlichen Rententrägern finanzierten Versichertenberatern aus.
Dass die Auffassung der gesetzlichen Rententräger und ihrer Versichertenberater nicht im Einklang mit Ihren Vorstellungen stehen muss, beweisen tausende Klageverfahren. Auch vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten Rentenberater Ihre Interessen.
Und zu guter Letzt: Die Kosten eines Rentenberaters sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.