„Guten Tag! Ich bin seit 2002 selbstständiger Dozent und habe jetzt Post von der DRV erhalten.“
oder
„Guten Tag! Ich arbeite als selbstständige Buchhalterin, jedoch ganz überwiegend nur für die Firma A. Dort wurde jetzt eine Betriebsprüfung vorgenommen.“
So oder ähnlich beginnen viele Aussagen meiner Mandanten.
Über 2,3 Millionen sogenannte „Solo-Selbstständige“ d.h. Selbstständige ohne Angestellte, gibt es in Deutschland. Nur ein Bruchteil zahlt Beiträge zur Rentenversicherung. Oftmals besteht jedoch Versicherungspflicht.
Viele Selbstständige sind vom Gesetzgeber als „sozial schutzbedürftig“ eingestuft. Sie sind zur Alters- und Erwerbsminderungssicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet.
Aus unterschiedlichsten Gründen, teils aus Unkenntnis, teils aus Verdrängung, teils aus schlechter Beratung kommt es in den ersten Jahren der Selbstständigkeit oftmals zu keiner Beitragszahlung an die Rentenversicherung.
In dieser Zeit baut sich schnell ein enormer Beitragsrückstand auf. Bei einem Arbeitseinkommen (Gewinn aus selbstständiger Arbeit) von 2.000.- €/mtl. ergibt sich innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist ein Beitragsrückstand von 19.500,00 € – ohne Säumniszuschläge -.
Die Reaktion der Selbstständigen verwundert nicht: Warum jetzt noch bei der Rentenversicherung melden? Besser abwarten und hoffen, dass der Kelch irgendwie vorüber geht.
Natürlich ist die Angst vor jedem Schreiben der DRV im Briefkasten groß. Auch eine Absicherung gegen Erwerbsminderung besteht nicht und für die spätere Altersrente werden ebenfalls keine Beiträge gezahlt.
Diesen Personen wieder eine wirtschaftlich tragbare Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen, wäre ein sinnvolles politisches und gesellschaftliches Ziel. Anstatt punktuell und gezielt diese und andere Missstände in der Rentenversicherung anzugehen, wird pauschal über milliardenschwere Beitragssatzsenkungen und Zuschussrenten für Geringverdiener schwadroniert. Es ist nicht zu erwarten, dass damit unser System der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert oder erhalten wird.
Dabei sehen wir in einem anderen Rechtsgebiet, dem Steuerrecht, eine gerne und oft genutzte Lösung.
Um einem Personenkreis, der einer gesetzlichen Bestimmung nicht nachgekommen ist, die Rückkehr in die „Legalität“ zu erleichtern und trotzdem noch die Kassen, hier die der Rentenversicherung, zu füllen, bedarf es einer
Beitragsamnestie
Mit dem Anreiz einer geringeren Beitragszahlung für die Vergangenheit (Beitragsamnestie) könnten dringend benötigte Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung zurückgeholt werden. Gleichzeitig würden diese Personen gegen Erwerbsminderung und Altersarmut abgesichert werden.
In den Schubladen der DRV liegen bereits seit langer Zeit die Pläne zum Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung (vgl. Dr. Rische, Präsident der DRV im Januar 2008). Vor der radikalen Einbeziehung aller Erwerbstätigen, d.h. auch aller Selbstständigen, sollte für eine wirtschaftlich verträgliche Einbeziehung der bereits jetzt versicherungspflichtigen Selbstständigen gesorgt werden.
Leider ist dieser Vorschlag wohl zu einfach, als dass er schnell umgesetzt werden würde. Bis dahin gilt: Besser agieren statt reagieren
Lassen Sie uns Ihren vergangenen Status und die daraus gegebenenfalls resultierenden Folgen analysieren, prüfen und für die Zukunft optimieren.