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Kategorie: Recht der gesetzlichen Rentenversicherung

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Der Krankengeldanspruch des versicherten Künstlers

Rainer S. ist Redakteur und Fotojournalist. Schon seit vielen Jahren genießt er das Privileg einer Versicherungspflicht in der Renten- und Krankenversicherung über die Künstlersozialversicherung. Aufgrund seines Künstlerstatus zahlt er dort nur die halben Beiträge. Für die Berechnung dieser Beiträge hat Rainer sein Arbeitseinkommen gegenüber der Künstlersozialkasse auf 24.000 € geschätzt.

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Die Sekretärinnen der Landtagsabgeordneten

Haben Sie auch vom Rücktritt des CSU Fraktionschefs gelesen? Spiegel-Online Focus-Online Dort hieß es in den ersten Meldungen, dass der Abgeordnete XY seine Ehefrau als Sekretärin beschäftigt hätte. Das ist ja grundsätzlich nicht anrüchig, sofern der Arbeitsvertrag nicht nur zum Schein geschlossen wurde (§ 117 BGB). Damit letzteres nicht passiert, sehen die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vor, dass …

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Keine Angst vor dem Widerspruch

Die öffentliche Verwaltung, so auch die Sozialversicherungsträger, treffen Regelungen mit Verwaltungsakt – einem Bescheid. Nach Erhalt eines Bescheides der Sozialversicherung (z.B. Rentenbescheid, Versicherungsverlauf, Beitragsbescheid), gibt es beim Empfänger zumeist drei zeitliche Phasen: Enttäuschung, Wut, Ohnmacht Informationssuche (Freunde, Bekannte, Internet) Inanspruchnahme von individueller Hilfe und Beratung Je nachdem wie lange die Phasen 1 und 2 dauern,...

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Die Geringfügigkeitsgrenze in der Künstlersozialversicherung

Wie bereits an anderer Stelle mehrfach aufgezeigt, stellt die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung ein Privileg dar. Sie bietet zu günstigen Konditionen eine Absicherung in der Renten-, Kranken und Pflegeversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht, die sich aus dem Einkommen des Künstlers ergeben können.