Krankengymnasten, Physiotherapeuten sowie alle anderen überwiegend auf ärztliche Anordnung tätigen Personen, z.B. Masseure, können einen ganz unterschiedlichen Status in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Drei Sachverhalte und die hierzu ergangenen Entscheidungen möchte ich Ihnen vorstellen. Es handelt sich um Fälle „aus dem wirklichen Leben“, entschieden von den Landessozialgerichten in Berlin, Baden- Württemberg und Bayern in den Jahren...
Kategorie: Rechtsprechung
Die Beitragserstattung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte – sie kennen die jährlichen Zuschriften der Deutsche Rentenversicherung mit der Information, dass ihr „aktueller Rentenanspruch im Falle einer vollen Erwerbsminderung 112,35 € (oder ähnlich niedrig) beträgt“.
Die Versicherungspflicht selbständiger Lehrer
Die Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer und Erzieher – ein Thema, dass in der Fach- und Sozialgerichtswelt „durchentschieden“ erscheint (das letzte Verfahren vor dem Bundessozialgericht war in 2007), jedoch in der Bevölkerung weithin unbekannt ist.
Die Versicherungspflicht von Franchise-Nehmern
Bin ich als Franchise-Nehmer in der Rentenversicherung versicherungspflichtig? Eine Frage, die eigentlich mit einem Blick in das Gesetz schnell beantwortet sein müsste. Unter § 2 SGB VI findet sich eine Auflistung der Personen, die auch als Selbständige der Versicherungspflicht unterliegen.
Die Künstlersozialkasse: Abgabepflicht zur Werbefotografie
Grundsätzlich erfordert eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) stets ein „Mindestmaß eigenschöpferischer Gestaltung“.
Die Versicherungspflicht der selbständigen Tagesmutter
Selbständig tätige Tagesmütter unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI . Die Tagesmutter gilt hierbei im Sinne des Gesetzes als Erzieherin (BSG vom 22.06.2005 – B 12 RA 12/04 -).