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Deutsch-Indisches Sozialversicherungsabkommen vom 12.10.2011

Am 08.03.2012 wird der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zum Abkommen vom 12.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über soziale Sicherheit zustimmen.

Sodann können in beiden Ländern zurückgelegte Versicherungszeiten für die Erfüllung eines Rentenanspruches zusammengerechnet werden.

Inhalt des Abkommens ist ferner eine Gleichstellung der in den Vertragsländern gestellten Anträge und die Möglichkeit des uneingeschränkten Rentenbezuges auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im anderen Vertragsland.

Es wird sich zeigen, ob zukünftig Indien nach Spanien zum bevorzugten deutschen Rentnerdomizil wird.

Den vollständigen Gesetzentwurf sowie das Abkommen finden Sie hier.

Joachim Scholtz
Rentenberater