Die Law Firm der Rentenberater

Ich gestehe ein:

Diese Briefbögen voll mit Partnern und allen Hauptstädten der Welt machen gehörig Eindruck, auch wenn letztendlich auf der ersten Seite gar kein Platz mehr für das eigentliche Schreiben bleibt. Warum schließen sich so oft Rechtsanwälte zu großen Kanzleien zusammen, während die Rentenberater meist als Einzelkämpfer arbeiten?

Eine Antwort auf diese Frage liegt vielleicht in der reinen Anzahl der Berufsträger. Während sich die ca. 159.000 Rechtsanwälte in der Bundesrepublik fast zwangsläufig zusammenschließen müssen, sind die 715 eingetragenen Rentenberater etwas „großflächiger“ über die Republik verteilt.

Eine andere Erklärung könnte auch sein, dass fast alle Rentenberater, im Gegensatz zu den Rechtsanwälten, auch ein „Vorleben“, z.B. bei den Rentenversicherungsträgern oder Krankenkassen, haben und sich erst im fortgeschrittenen Alter der Zulassungsprüfung als Rentenberater stellten.

Der Vorteil beim Zusammenschluss vieler Berufsträger liegt bei den Mandanten nicht im großen und beeindruckenden Briefkopf. Auch die kleinen Büros („Hasenställe“) der einzelnen Anwälte in den Großkanzleien sind kein Vorteil. Der Vorteil liegt am kollegialen Austausch zu Rechtsfragen, in denen man gerne eine zweite Meinung hören würde.

Gleichwohl müssen Sie nicht befürchten, dass Sie beim einzelnen Rentenberater schlechter aufgehoben sind. Da wir Rentenberater nicht die Befürchtung haben müssen, dass uns die Kanzlei im gleichen Haus oder um die Ecke die Mandanten „stiehlt“, können wir Rechtsfragen zu unseren Verfahren im Kollegenkreis viel offener diskutieren. Hierzu gibt es spezielle Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig treffen und ausschließlich ein Rechtsgebiet bearbeiten:

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  • Facharbeitsgruppe Betriebliche Altersversorgung
  • Facharbeitsgruppe Statusverfahren
  • Facharbeitsgruppe Versorgungsausgleich
  • Facharbeitsgruppe Ost

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Zusätzlich treffen wir uns auf jährlich 6 Regionaltagungen um die aktuellen Entwicklungen im Sozialrecht gemeinsam aufzuarbeiten. Für fallspezifische Probleme nutzen wir ein internes und passwortgeschütztes Diskussionsforum auf der Internetpräsenz des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. mit derzeit 5.854 Beiträgen zu 1.786 Fragen des Sozialrechts.

Warum ist dies wichtig für die Mandantschaft?

Der Rechtsanwalt der Ihren Verkehrsunfall bearbeitet, muss sich nicht mit Ihrer Scheidung auseinandersetzen und auch der Anwalt im Verfahren gegen Ihren ruhestörenden Nachbarn hat nichts mit der Klage gegen den Pfusch Ihrer Handwerker zu tun. In einem Sozialrechtsverfahren ergeben sich jedoch regelmäßig aus einem Problem, Auswirkungen und Wechselwirkungen auch an ganz anderen sozialversicherungsrechtlicher Stellen.

Hier überlappen sich verschiedene Rechtsgebiete der 10 Sozialgesetzbücher und – ganz ehrlich – die eierlegende Wollmilchsau, den Spezialisten in allen Rechtsgebieten, habe ich noch nicht getroffen. Seit 1989 wurde allein das 6.Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) durch 146 Gesetze, zuletzt am 01.06.2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, geändert. Ich hatte damit noch nicht zu tun, vielleicht aber ein Kollege? Aus diesem Grund ist der kollegiale Austausch, frei von Eitelkeiten, eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Arbeit eines Rentenberaters.

Auch wenn bei Ihrem Rentenberater nur ein Name auf dem Briefkopf steht, seien Sie versichert, dass sich viel mehr dahinter verbirgt.

Joachim Scholtz
Rentenberater