Der Bundesfinanzhof (BFH) will sich noch in diesem Jahr mit der „nachgelagerten Rentenbesteuerung“ befassen. Die umstrittene Regelung gilt seit 2005 und könnte noch in 2020 gekippt werden.
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde im Jahr 2005 auch die „nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Ziel war es, die Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften schrittweise anzugleichen. Mit der sukzessiven Steuerfreistellung der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und ihr gleichgestellte Aufwendungen erhöhte der Gesetzgeber die Steuer auf Renteneinkünfte. Bis zum Jahr 2040 soll der Übergang zur sogenannten „nachgelagerten Rentenbesteuerung“ vollzogen sein. Dann unterliegen die gesetzliche Renten der vollen Besteuerung.
Kritik an dieser Regelung hatte es schon vielfach gegeben. Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, hatte in 2019 einen Beitrag dazu in einem Fachdienst verfasst – einem Publikationsorgan, das als Pflichtlektüre für Steuerberater und Steuerjuristen gilt. Nach Kulosas Meinung bedürfe es „keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.“ Die Übergangslösung, die zur nachgelagerten Besteuerung der Renten führt, könne demnach als „evidente Verfassungswidrigkeit“ eingestuft werden.
FDP-Politiker Wolfgang Kubicki hatte die Bundesregierung daraufhin aufgefordert, die Vorwürfe zu prüfen und mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht. Nach Auffassung von FDP-Vizefraktionschef Christian Dürr führe die Doppelbesteuerung der Renten „zu einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen“. Laut „Süddeutscher Zeitung“ hat sich inzwischen auch das BMF mit dem Thema befasst und in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.
Eine Entscheidung des Bundesfinanzhof über die Regelung könnte nun zeitnah erfolgen. Laut BFH sollen die Richter noch 2020 über die umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden.
Update (19.05.2021):
Der Bundesfinanzhof verhandelt am heutigen Tage mündlich über die Angelegenheit. Die Entscheidung wird für Ende Mai erwartet.