Am 08.03.2012 wird der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zum Abkommen vom 12.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über soziale Sicherheit zustimmen. Sodann können in beiden Ländern zurückgelegte Versicherungszeiten für die Erfüllung eines Rentenanspruches zusammengerechnet werden.