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Das nachträgliche Anfrageverfahren (Statusverfahren) gem. § 7a SGB IV

Eine der wichtigsten Fragen im Sozialrecht ist die, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Begriff der Beschäftigung wird in der Vorschrift des § 7 Abs.1 SGB IV definiert: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die...