Eine der wichtigsten Fragen im Sozialrecht ist die, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Begriff der Beschäftigung wird in der Vorschrift des § 7 Abs.1 SGB IV definiert: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die...
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Der alleinige Geschäftsführer-Gesellschafter als „arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“
Zum 01.01.1999 wurde in das Sozialgesetzbuch VI die Vorschrift des § 2 Satz 1 Nr.9 eingefügt. Diese Vorschrift regelt die Rentenversicherungspflicht der „arbeitnehmerähnlicher Selbstständigen“.