In der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbständige können die Höhe Ihrer Beiträge zur Rentenversicherung durch die Wahl der Berechnungsgrundlagen tatsächliches Einkommen Regelbeitrag in gewisser Weise steuern.
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Der Geschäftseinbruch bei pflichtversicherten Selbständigen und die Härtefallregelung des § 165 Abs. 1a SGB VI
Andreas ist Sportler aus Leidenschaft. Schon früh hat er sein Hobby zum Beruf gemacht. Als selbständiger Fitnesstrainer führte er Übungsstunden in Fitnesscentern und Vereinen durch. Über Spinning, Aerobic, Kung Fu, Thai Bo bis hin zur Rückenschule wurde jeder Bereich abgedeckt.