Der 12. Senat des Bundessozialgerichts ist für alle Streitverfahren um das Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständig. Dieser Senat entscheidet in letzter Instanz, wer in den Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung z.B. versicherungspflichtig wird.