Der Tod des früheren Ehepartners kann weitreichende Folgen auf mögliche rentenrechtliche Ansprüche des überlebenden früheren Ehegattens haben. Es handelt sich dabei zum einen um mögliche Ansprüche auf Abänderung eines früher durchgeführten Versorgungsausgleichs zum anderen auf mögliche eigene Rentenansprüche, die durch den Tod des früheren Ehegattens entstanden sein können.