Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 21.02.2013 – L 10 U 5019/11 – nochmals klargestellt, dass Änderungen des Gesellschaftsvertrages auch für den Bereich der Sozialversicherung erst ab der Eintragung in das Handelsregister Wirksamkeit entfalten.
Schlagwort: Gesellschaftsvertrag
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Der Rentenberater im mittelständischen Unternehmen
Sebastian M. (48) fragte bei mir an, ob ich seine Mutter im Witwenrentenverfahren gegenüber der DRV vertreten könnte. Selbstverständlich, lautet meine Antwort und ein Besprechungstermin wurde vereinbart. Sebastian M. erschien zum Termin allein, seine Mutter war gesundheitlich verhindert.