Fristen bestimmen das (juristische) Leben. Urteile der Sozialgerichte enthalten in aller Regel den Hinweis, dass die Berufung innerhalb eines Monats beim XY LSG (Anschrift und Fax-Nummer) schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen sei. Diese Frist sei aber auch gewahrt, wenn die Berufung innerhalb der Monatsfrist beim SG XY schriftlich oder zur...