Wenn eine Schwerbehinderteneigenschaft nicht vorliegt, ist die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich die einzige Möglichkeit des Rentenbezuges vor dem 65/ 67. Lebensjahr. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Jeder Monat der Rentenzahlung vor dem 65. Lebensjahr führt dabei zu einem Rentenabschlag von 0,3 %. Bisher betrug also...
Schlagwort: Rentenabschlag
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Die Wartezeit von 35 Jahren und die sinnvolle Entrichtung von freiwilligen Beiträgen
Andreas L. ist Vertriebsspezialist. Geboren am 24.06.1956 begann er schon kurz nach seinem 17. Lebensjahr eine Lehre als Maschinenbauer. Nach 20 jähriger Beschäftigung als Maschinenbauer begann 1994 sein Einstieg in den Vertrieb von Maschinenbauteilen. Nach weiteren 11 Jahren im Vertrieb machte er sich 2006 mit einer Beratungsfirma selbständig.