Grundsätzlich erfordert eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) stets ein „Mindestmaß eigenschöpferischer Gestaltung“.
Grundsätzlich erfordert eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) stets ein „Mindestmaß eigenschöpferischer Gestaltung“.