Wenn eine Schwerbehinderteneigenschaft nicht vorliegt, ist die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich die einzige Möglichkeit des Rentenbezuges vor dem 65/ 67. Lebensjahr. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Jeder Monat der Rentenzahlung vor dem 65. Lebensjahr führt dabei zu einem Rentenabschlag von 0,3 %. Bisher betrug also...
Schlagwort: Schwerbehinderung
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Na und!?
326 Seiten statistisches Zahlenwerk zeichnet eine Sonderausgabe der Deutschen Rentenversicherung (RV in Zeitreihen, Band 22, Okt. 2012) aus. Sie bestätigt meine Erfahrung aus vielen Beratungsgesprächen, wonach die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mehr und mehr an Bedeutung gewinnt.